Urteil Karlheinz Kratz CNC-Bearbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Karlheinz Kratz
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Karlheinz Kratz CNC-Bearbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 10.3.1993 – Az. 4 902 t3 6207/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Isbert Wessel gegenüber seinem Arbeitgeber Karlheinz Kratz CNC-Bearbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Alois Ehlers unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 2.7.1982
Aktenzeichen: c 239 Y1 8780/13
GmbHR 2014, 20925